
GRAF heißt Sie in seinen Einrichtungen willkommen.
Unser Unternehmen, das stets ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter und Besucher legt, hat dieses Informationsblatt erstellt, das die Verhaltensregeln definiert, an die sich alle Personen halten müssen, die aus verschiedenen Gründen die Einrichtungen der GRAF-Gruppe betreten.
Bitte beachten Sie sorgfältig, wenn Sie ausgestellt sind, um den Schutz der Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.
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UNTERNEHMENS-SICHERHEITSSYSTEM
Unternehmenssicherheitssystem
Besucherinformationen und Verhaltensregeln
Hinweise und Verhaltensregeln für Besucher
VERHALTENSREGELN


SICHERHEITSVERHALTEN ZU BEACHTEN
- Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist NUR in Begleitung von Unternehmensmitarbeitern gestattet.
- Die Regeln der guten Manieren anwenden und respektvolles Verhalten gegenüber Menschen und Dingen annehmen.
- Die Fußwege respektieren:
- Für die Fortbewegung nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Fußwege und vermeiden Sie es, diese auch vorübergehend mit irgendwelchem Material oder Fahrzeugen zu blockieren.
- In der Gruppe bleiben und sich nicht entfernen.
- Es darf niemandem Schaden zugefügt oder der ordnungsgemäße Ablauf der Arbeiten in den verschiedenen Betriebsbereichen gestört werden.
- Der Zugang zu den Produktionsbereichen ist NUR erlaubt, wenn man sich auf den Fußwegen aufhält und keine Sicherheitsschuhe trägt.
ZUGANGSKONTROLLE
- Der Besucher muss sich am Eingang des Werks melden und sich beim zuständigen Personal ausweisen.
- Der Besuch der Orte ist nur mit einer Eintrittserlaubnis gestattet und darf ausschließlich in Begleitung eines Führers erfolgen.
HINWEIS: Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679.


VERKEHR UND PARKEN VON FAHRZEUGEN
- Das Parken von Fahrzeugen ist nur in den dafür vorgesehenen Parkbereichen außerhalb des Werks gestattet.
- Der Zutritt mit einem Fahrzeug ist nur mit Genehmigung gestattet.
- Gehen Sie in gemächlichem Tempo. Beachten Sie die Beschilderung und die Vorfahrtsregeln.
- Halten Sie die Zufahrtstore für Notfälle frei.

VERBOTE
- RAUCHEN IST INNERHALB DER UNTERNEHMENSBEREICHE STRIKT VERBOTEN.
- Es ist verpflichtend, die in der Firma angebrachten Sicherheitszeichen zu beachten.
- Die Benutzung von Kameras, Videokameras, Video-Telefonen und ähnlichen Geräten ist nicht gestattet.
- Es ist verboten, Lebensmittel und alkoholische Getränke zu konsumieren.
- Respektiere die Umgebung, WIRF KEINEN MÜLL oder andere Materialien weg. Achte auf die Mülltrennung.




MASCHINEN UND AUSRÜSTUNG
- Nähern Sie sich nicht Maschinen oder Geräten und berühren Sie diese nicht.
- Nicht nähern und/oder elektrische Geräte berühren.
- Achten Sie auf den Verkehr der Gabelstapler.




VERHALTEN IM NOTFALL
- Im Notfall sind die ALLGEMEINEN VERHALTENSREGELN:
- RUHE BEWAHREN, keine Panik verbreiten.
- Bewege dich nicht unordentlich, renne nicht und folge den geordneten Fluchtwegen, die durch die Sicherheitsbeschilderung angezeigt werden.
- Halten Sie sich an die Anweisungen des Unternehmensvertreters.
- Verschwende keine Zeit damit, persönliche, schwere oder sperrige Gegenstände mitzunehmen.
- Nehmen Sie keine persönlichen Initiativen oder führen Sie keine Handlungen durch, die Ihre eigene oder die Sicherheit anderer gefährden könnten.
- Richten Sie sich nach den nächstgelegenen Ausgängen und begeben Sie sich geordnet zum „SAMMELORT“, der im Notfallplan angegeben ist, und warten Sie auf die erforderlichen Anweisungen.
- BETRETEN SIE DAS GEBÄUDE NICHT aus keinem Grund, bis die normalen Bedingungen wiederhergestellt sind.
- Sobald Sie nach draußen gelangen, warten Sie bitte auf weitere Anweisungen des Notfallkoordinators.
IM FALL EINER NOTFALLINTERVENTION BITTE SOFORT DEN ANSPRECHPARTNER IM UNTERNEHMEN INFORMIEREN, DER DIE ERSTHELFER BENACHRICHTIGEN WIRD.
INFORMATIONSFOLDER FÜR LIEFERANTEN
Unternehmenssicherheitssystem
Rev.00 del 21/01/2025
VERHALTENSREGELN FÜR DAS UNTERNEHMEN
Das Personal des Auftragnehmers ist verpflichtet, die folgenden Verhaltensregeln zu beachten:
VERBOTE
- Der Zugang zu allen Bereichen des Werks, außerhalb der genehmigten Bereiche, ist VERBOTEN.
- Es ist VERBOTEN, in allen Unternehmensbereichen zu rauchen, zu essen und zu trinken, insbesondere in der Nähe der Produktionsbereiche.
- Es ist VERBOTEN, Materialien oder Behälter mit gefährlichen Substanzen unbeaufsichtigt, offen, nicht korrekt beschriftet oder an Orten zu lassen, die den Durchgang des internen Personals (Fußwege) behindern.
- Es ist VERBOTEN, sich in der Nähe von besonders lauten Maschinen aufzuhalten, ohne geeignete Gehörschutzsysteme (Kopfhörer, Ohrstöpsel usw.) zu verwenden.
- Es ist VERBOTEN, jegliche Eingriffe an den Anlagen vorzunehmen, es sei denn, man hat spezifische Fachkenntnisse und hat zuvor die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, der Produktionsleitung oder des R.S.P.P. erhalten.
- Es ist VERBOTEN, jegliche Ausrüstung oder Anlagen des Verfassers ohne Genehmigung zu verwenden.
- Es ist VERBOTEN, eigenmächtig nicht autorisierte Operationen oder Manöver durchzuführen, die die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer gefährden könnten.
- Es ist VERBOTEN, vor Schaltschränken oder elektrischen Kabinen zu verweilen.
- Innerhalb der Anlagen der GRAF-Gruppe ist es ABSOLUT VERBOTEN, Fotos zu machen oder zu filmen, Videokameras oder Videotelefone zu verwenden.
VERPFLICHTUNGEN
- Es ist VERPFLICHTEND, den Einsatzbereich mit geeigneten Schildern oder Signalen ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
- Es ist VERPFLICHTEND, den Bereich, in dem die Arbeiten durchgeführt wurden, wiederherzustellen und keine Abfälle, die aus der durchgeführten Arbeit resultieren, zurückzulassen (siehe Abschnitt UMWELT).
- Es ist VERPFLICHTEND, die Maßnahme unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung durchzuführen.
- Es ist VERPFLICHTEND, die Warnhinweise, Verpflichtungen, Verbote und die Verhaltensregeln, die durch die entsprechenden Beschilderungen angezeigt werden, sorgfältig zu befolgen.

Gefahr

Verbot

Verpflichtung/Vorschrift

Hinweise zu den Auswegwegen
- Es ist VERPFLICHTEND, höchste Aufmerksamkeit auf die Gefahren zu legen, die von heißen Materialien, scharfen und/oder stumpfen Gegenständen ausgehen.
- Für die Verwendung von gefährlichen Stoffen ist es VERPFLICHTEND
- Kommunikation an den RSPP über die Einführung gefährlicher Substanzen im Unternehmen (durch Meldung und entsprechende Risikobewertung im DUVRI)
- Die Vorschriften und Hinweise auf dem Etikett sowie im Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Substanzen anwenden.
- Verwenden Sie Behälter, die korrekt und deutlich beschriftet sind, um die enthaltene Substanz zu identifizieren.
- Behälter schließen oder verschließen, die zum Lagern oder Transportieren von flüssigen und festen Stoffen verwendet werden.
- Kommunizieren Sie dem RSPP die Einführung gefährlicher Stoffe im Unternehmen (durch Meldung und entsprechende Risikobewertung im DUVRI).
- Die Vorschriften und Hinweise auf dem Etikett sowie im Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Substanzen anwenden.
- Verwenden Sie Behälter, die korrekt und deutlich beschriftet sind, um die enthaltene Substanz zu identifizieren.
- Behälter schließen oder verschließen, die zur Aufbewahrung oder zum Transport von flüssigen und festen Stoffen verwendet werden.
- Kommunikation an den RSPP über die Einführung gefährlicher Substanzen im Unternehmen (durch Meldung und entsprechende Risikobewertung im DUVRI)
- Die Vorschriften und Hinweise auf dem Etikett sowie im Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Stoffe anwenden.
- Verwenden Sie Behälter, die korrekt und deutlich beschriftet sind, um die enthaltene Substanz zu identifizieren.
- Behälter schließen oder abdecken, die zur Aufbewahrung oder zum Transport von flüssigen und festen Stoffen verwendet werden.
- Es ist VERPFLICHTEND, dass sämtliches Personal des Lieferanten dieses „Informationsblatt für Lieferanten“ zur Sicherheit, Umwelt und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Kenntnis nimmt und die darin enthaltenen Vorgaben befolgt.
- Es ist VERPFLICHTEND, dass alle Mitarbeiter, die Dienstleistungen erbringen, geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Bezug auf die Gefahren, die sowohl mit den durchgeführten Arbeiten als auch mit den Unternehmensbereichen, die sie betreten, verbunden sind, bereitstellen und verwenden.
- Es ist VERPFLICHTEND, auf die beweglichen Teile der Maschinen zu achten.
- Es ist VERPFLICHTEND, jede Situation, die als unzureichend im Hinblick auf die geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften angesehen wird, sofort dem zuständigen Vorgesetzten zu melden.
MASCHINEN UND WERKZEUGE
- Es ist VERBOTEN, die Schutzvorrichtungen und Sicherheitsgeräte der Maschinen zu entfernen, es sei denn, es ist aus Arbeitsgründen notwendig.
- Es ist VERPFLICHTEND, im Falle der Notwendigkeit, Schutzvorrichtungen und/oder Sicherheitsgeräte zu entfernen, im Voraus geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das daraus resultierende Risiko so weit wie möglich zu minimieren und diese Situation hervorzuheben.
- Es ist VERPFLICHTEND, die Schutzvorrichtungen und/oder Sicherheitsgeräte der Maschinen sofort nach Abschluss der Tätigkeit, die zu deren Entfernung geführt hat, wiederherzustellen.
- Es ist VERBOTEN, zu weite Kleidung zu tragen, die von beweglichen Teilen erfasst oder mitgezogen werden kann.
GESTIONE DELLE EMERGENZE
- Es ist VERPFLICHTEND, in Notfällen ruhig zu bleiben und den Anweisungen des internen Personals zu folgen.
- Es ist VERPFLICHTEND, im Falle eines Brandes oder bei Rauchentwicklung im Bereich sofort das interne Personal zu informieren, umgehend den Bereich zu verlassen, die Fluchtwege zu nutzen und sich zum nächstgelegenen Sammelpunkt zu begeben.
- Es ist VERPFLICHTEND, im Falle einer Evakuierungsanordnung den Arbeitsbereich zu verlassen, indem Sie den Hinweisschildern zu den Fluchtwegen und den Anweisungen des Notfallteams folgen.
- Es ist VERBOTEN, Wasser- oder Schaumfeuerlöscher an spannungsführenden elektrischen Geräten zu verwenden. Der Einsatz der Brandschutzmittel obliegt den Notfallmitarbeitern von GRAF.
UMWELTVERWALTUNG
- Es ist VERPFLICHTEND, die Mülltrennung einzuhalten.
- Es ist VERBOTEN, chemische Produkte oder Öle ohne geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu handhaben, um unnötige Verschüttungen zu vermeiden.
- Es ist VERBOTEN, jegliche Art von Abfall in den Innen- oder Außenbereichen des Betriebs zu entsorgen.
- Es ist VERPFLICHTEND, den Einsatz von Wasser- und Energie-Ressourcen auf das unbedingt Notwendige für die durchzuführenden Arbeiten zu beschränken.
- Es ist VERBOTEN, jegliche Entsorgung von festen und/oder flüssigen Abfällen aus den Einrichtungen des Unternehmens.
Diese Verhaltensregeln müssen allen Mitarbeitern des beauftragten Unternehmens bekannt gemacht werden, die sich verpflichten, diese in Bezug auf die erhaltene Schulung und Information einzuhalten.
Im Falle einer Verletzung oder Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Bestimmungen ist der Verfasser von jeglicher Haftung für Schäden an Sachen oder Personen befreit.
Jede Verletzung oder Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Bestimmungen wird angezeigt und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften verfolgt.
Danke
